Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind branchenüblich und gelten für alle Verträge zwischen Fernandezign (nachfolgend «Hersteller» oder «Auftragnehmer») und Dritten (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») über die Erbringung von (materiellen und immateriellen) Leistungen des Herstellers, soweit der Hersteller nicht einer abweichenden Vereinbarung schriftlich zugestimmt hat.

a) Offerten
Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Dies gilt auch für Neugestaltungen, die immer nur im Richtpreis offeriert sind. Abweichungen von mehr als 3h werden vorgängig mit dem Kunden abgesprochen. Mehraufwände und Korrekturrunden werden nicht in den Offerten eingerechnet.
Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 30 Tagen.

b) Preise
Besprechungen und Beratungen, Skizzen, Entwürfe, Layouterstellung, Bildbearbeitung, Bildkauf, fotografische Arbeiten, Versandkosten sowie sämtliche Aufwände des Auftragnehmers werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, auch dann wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt oder das Projekt nicht abgeschlossen wird. Kosten für externe Aufwände (Druckprodukte etc.) werden durch Fernandezign bezahlt und weiterverrechnet oder werden dem Kunden direkt von der entsprechenden Produktionsfirma in Rechnung gestellt und sind direkt zu bezahlen. Es gelten die AGB der Produktionsfirma.

c) Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dem Hersteller diesfalls einen Verzugszins von 5%. Bei grossen Aufträgen, deren Auftragsabwicklung sich über mehr als zwei Monate hinzieht, ist der Hersteller berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen zu verlangen. Wird ein Projekt vor Beendigung abgebrochen, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, sämtliche bis dahin erbrachte Leistungen und entstandene Unkosten des Auftragnehmers zu entschädigen.

d) Lieferfristen
Terminvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind nur verbindlich, wenn die vorausgesetzten oder vereinbarten Anlieferungstermine (bspw. Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck etc.) eingehalten werden. Die physische und/oder elektronische Anlieferung der Arbeitsunterlagen erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder das Gut zum Druck durch den Auftraggeber verspätet, ist der Hersteller nicht mehr an den ursprünglich zugesicherten Liefertermin gebunden. Nicht vom Hersteller verschuldete Terminüberschreitungen (bspw. höhere Gewalt, Stromunterbrüche, Maschinenunterbrüche, Streik etc.) berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen. Für Lieferungen von Druckprodukten etc. gelten immer die AGB bzw. Lieferfristen des gewählten Produzenten.

e) Urheberrechte / Nutzungsrechte
Der Auftraggeber sichert dem Hersteller zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen persönlichkeits- und urheberrechtlichen Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Daten erworben hat und sie auf den Hersteller übertragen darf. Bei Forderungen von Dritten gegen den Hersteller aus angeblichen Urheberrechts- und Nutzungsrechtsverletzungen ist der Kunde verpflichtet, den Hersteller vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).

f) Mehraufwand
Der durch den Auftraggeber gegenüber der zugrundeliegenden Offerte verursachte Mehraufwand insbesondere wegen mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen oder wegen Autorkorrekturen, nachträglichen Änderungen etc. wird dem Kunden ohne Ankündigung zusätzlich zu marktüblichen Ansätzen in Rechnung gestellt.

g) Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (PDF-Dateien, Andrucke, Proofs, Kopien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Wird vereinbarungsgemäss auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten verzichtet oder lässt der Auftraggeber ohne diese direkt einen Druckauftrag ausführen, so trägt der Auftraggeber alleine das volle Risiko. Für telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.

h) Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschluss
Der Hersteller gewährleistet, dass die von ihm erstellten Produkte die vereinbarte und/oder vorausgesetzte Qualität haben. Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf Fehler, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Jede weitergehende Haftung für direkte und indirekte, unmittelbare und mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung des Herstellers auf den Auftragswert. Der Hersteller übernimmt keine Haftung betreffend Druckgenauigkeit und Ausführung der Druckprodukte sowie für termingerechte Lieferung durch den Produzenten. Es gelten die AGB der Produktionsfirma.
Reklamationen an Produkten nur innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt.

i) Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien
Vorbehältlich einer separaten schriftlichen Abrede ist der Hersteller nicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (bspw. Dateien, Bilder, PDF) verpflichtet. Wird die Aufbewahrung schriftlich vereinbart, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Risiko einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken bleibt vorbehalten. Bezüglich der zur Fertigung des Endproduktes erforderlichen Daten bietet der Hersteller dem Kunden vor einer beabsichtigten Löschung wahlweise die entgeltliche Übernahme durch den Kunden oder die Aufbewahrung gegen Entgelt durch den Hersteller an. Sämtliche Layouts, Grafiken und Logos bleiben Eigentum des Herstellers und werden dem Kunden nur gegen Entgelt überlassen.

j) Daten / Referenzprojekte
Der Auftragnehmer darf Daten des Kunden für eigene Werbezwecke sowie als Referenzobjekt auf der Webseite oder auf Social Media verwenden.

k) Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem schweizerischen Recht.

Januar 2019